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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17 (https://dejure.org/2017,21969)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 B 232/17 (https://dejure.org/2017,21969)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 B 232/17 (https://dejure.org/2017,21969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Begründung der in dienstlichen Beurteilungen vergebenen Gesamturteile i.R.d. Beurteilungssystems durch das Auswärtige Amt; Erstellen der dienstlichen Beurteilungen im Ankreuzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Begründung der in dienstlichen Beurteilungen vergebenen Gesamturteile i.R.d. Beurteilungssystems durch das Auswärtige Amt; Erstellen der dienstlichen Beurteilungen im Ankreuzverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Notwendigkeit der Begründung der in dienstlichen Beurteilungen vergebenen Gesamturteile i.R.d. Beurteilungssystems durch das Auswärtige Amt; Erstellen der dienstlichen Beurteilungen im Ankreuzverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 2303/16

    Umfang des "Vier-Augen-Prinzips" im Hinblick auf die Erstellung dienstlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17
    Von den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinie vom 13. Januar 2010, die der beschließende Senat im Einzelnen in seinem Urteil entsprechenden Rubrums vom 7. Juni 2017 - 1 A 2303/16 - dargestellt hat, unterscheiden sich die Bestimmungen der Beurteilungsrichtlinie in ihrer konsolidierten Fassung vom 17. April 2014 i. V. m. RES 100-35 vom 17. August 2011 im hier interessierenden Zusammenhang lediglich insoweit, als sie zum Teil abweichende Bezeichnungen für die nach wie vor an einer siebenstufigen Bewertungsskala ("Herausragend" bis "Ungenügend") zu orientierende Gesamtnote festlegt (Ziffer 7 BR).

    Wegen der Einzelheiten dieses Vortrags wird auf die Wiedergabe des identischen Berufungsvorbringens im Senatsurteil vom 7. Juni 2017 - 1 A 2303/16 - Bezug genommen.

    Zur Begründung nimmt der beschließende Senat auf seine hier entsprechend geltenden Ausführungen in dem Urteil vom 7. Juni 2017 in dem zwischen der Antragsgegnerin und dem Antragssteller geführten Berufungsverfahren 1 A 2303/16 Bezug, das u.a. die Aufhebung der Regelbeurteilung des Antragstellers vom 27. Juni 2013 und dessen Neubeurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zum Gegenstand hatte.

    Zur Begründung nimmt der beschließende Senat auch insoweit Bezug auf seine Ausführungen in dem Urteil vom 7. Juni 2017 - 1 A 2303/16 -.

    Denn in beiden Fällen ergibt sich das - hier ausweislich der entsprechenden Ausführungen im Senatsurteil vom 7. Juni 2017 (1 A 2303/16) nicht hinreichend erfüllte - Erfordernis einer Begründung des Gesamturteils schon und jedenfalls daraus, dass die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen.

    Das Leistungsbild des Antragstellers in seiner Regelbeurteilung vom 10. September 2015 ist zwar hinsichtlich der zu bewertenden Einzelmerkmale einheitlicher (5 x "C" und 1 x "B") als noch in seiner Regelbeurteilung vom 27. Juni 2013 (4 x "C" und 2 x "B"), die Gegenstand des Verfahrens 1 A 2303/16 war.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -) zur Begründungsbedürftigkeit des Gesamturteils einer Beurteilung könne auf das Beurteilungssystem des Auswärtigen Amtes nicht ohne Weiteres übertragen werden.

    Die Antragsgegnerin meint, das von dem Verwaltungsgericht insoweit herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 30 ff., sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil es primär für Beurteilungssysteme gelte, die - anders als beim Auswärtigen Amt praktiziert - eine Bewertung einer Vielzahl unterschiedlich gewichteter Einzelmerkmale ausschließlich mit Hilfe von Noten vorsähen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015- 2 C 27.14 -, juris, Rn. 30 ff., insbesondere Rn. 36.

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17
    Eine abweichende Bewertung ergibt sich auch nicht mit Blick auf das am 20. Juni 2017 im Volltext veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017, - 2 C 21.16 -, zur Veröffentlichung bestimmt und derzeit schon abrufbar unter www.bverwg.de.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, zur Veröffentlichung bestimmt und derzeit schon abrufbar unter www.bverwg.de, Rn. 63.

  • VG Köln, 30.01.2017 - 15 L 2480/16
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. Januar 2017 - 15 L 2480/16 - verwiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Januar 2017 - 15 L 2480/16 - abzulehnen.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2017 - 1 B 232/17
    Zu diesem Erfordernis vgl. (grundlegend) BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 13.
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 1 L 1221/19

    Anordnungsgrund bei Freihaltung weiterer Stellen, Vergleichsgruppenbildung

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - 6 B 639/17 -, juris, Rn.8 ff. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 B 232/17 -, juris, Rn. 32, 37; Beschluss vom 7. Juni 2018 - 6 B 527/18 - juris, Rn. 11, müssen dienstliche Beurteilungen, die im Ankreuzverfahren erstellt werden, im Regelfall eine Begründung des Gesamturteils enthalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 6 B 166/18

    Anspruch auf eine neue dienstliche Beurteilung wegen rechtlicher Bedenken

    BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, BVerwGE 157, 366 = juris Rn. 58, und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48 = juris Rn. 30 ff.; auch OVG NRW, Beschlüsse vom 15. September 2017 - 6 B 639/17 -, juris Rn. 8, und vom 21. Juni 2017 - 1 B 232/17 -, juris Rn. 32, 37:.
  • VG Potsdam, 13.11.2017 - 2 L 935/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Beförderung im Bereich einer

    BVerwG, Beschluss vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 65, und dazu überzeugend OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 B 232/17 -, juris Rn. 38; siehe auch schon OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18.Oktober 2016 - 4 S 21.16 -, juris Rn. 4 ff.
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